Wenn du dich kostenlosregistrierst kannst du neue Themen verfassen, an Umfragen teilnehmen und vieles mehr. Falls Du bei der Registrierung oder Anmeldung Probleme hast, dann kontaktiere uns.
Gibt es hier jemanden, der seinen Händler (Importeur) verklagt hat wegen gebrochender Motorhalterung? Bzw. wegen Rahmenbruch an seiner Shineray?
Ich suche in dieser Richtung ein Präzedenzfall! Es ist unerheblich welche Shineray oder welches Quad. Auch die Kubikzahl ist unerheblich. Wichtig ist nur das es bei ganz normalen Straßeneinsatz passiert sein muß und nicht im Gelände!
Erst einmal danke an diejenigen die mir da weiter helfen können.
Ort: Augsburg - Marktoffingen je nach Lust und Laune
Quad: bald keins mehr :(
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 19 Danke für 15 Beiträge
is doch völlig egal obs so nen Fall schon mal gab. Wenn dein Rahmen gebrochen ist und der Händler will es nicht ersetzen, dann ab zum Anwalt und das mit ihm durchsprechen.
also zu den Brüchen am Rahmen kann der Händler ja nichts aber es stellt sich die Frage wie er mit der Gewährleistung oder Garantie umgeht.
Ist den schon mal bei dem Händler angefragt worden ???
Mein Quad ist jetzt 10,5 Monate und hat knapp 500km auf der Uhr. Was den Händler betifft, der pocht auf die Beweislastumkehr. Das heist ich muß Beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Wenn es z.B. andere gibt wo die selben oder ähnliche Schäden auf getaucht sind, dann kann man von einem Produktionsfehler oder Konstruktionsfehler reden. Ein Konstruktionsfehler müsste natürlich genauer Untersucht werde, nur das kann otto normal Verbraucher nicht bezahlen.
Mein Quad ist jetzt 10,5 Monate und hat knapp 500km auf der Uhr. Was den Händler betifft, der pocht auf die Beweislastumkehr. Das heist ich muß Beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Kommt mir bekannt vor. Das hatte ich mit meiner einigsten die ich neu gekauft hatte auch. Dein Händler kommt nicht zufällg aus der Gegend um Bamberg