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Alt 23.02.2010, 13:12   Info der Polizei Hessen Beitrag #1 (permalink)
hoelli
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Standard Info der Polizei Hessen

Schaut mal Leute ,hab ich in nem anderen Forum gefunden!!! Der Text stammt nicht von mir!!!

Interessant ist der Abschnitt über die Zugmaschienenzulassungen , wenn ich das richtig verstanden hab!!!
Ist ein Auszug bzw.eine Info der Polizei in Hessen!




In den vergangenen Jahren ist das Quad ( kraftradähnliches Vierradkraftfahrzeug ) zu einem ernst zu nehmenden Verkehrsmittel im aktuellen Verkehrsgeschehen geworden. Durch die verschiedenen Arten der Zulassung zum Straßenverkehr führte dies auch zu Unsicherheiten im Bezug auf die Beurteilung der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis.

Was sind "Quads" ?

Quads sind offene Vierradkraftfahrzeuge mit zweispuriger Vorder- und Hinterachse. Der Aufbau dieser Fahrzeuge ist hinsichtlich der Sitze, Bedienteile und Betätigungseinrichtungen kraftradähnlich ( Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge ).

Folgende Einstufungen sind möglich:

Leicht-Kfz bis 45 km/h
4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
4-rädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine.
Das Quad wird nach Motorradrichtlinien gebaut und geprüft ( s.o. ). Es hat entweder eine nationale Betriebserlaubnis oder eine EG-Typengenehmigung, quasi eine europäische Betriebserlaubnis. Basierend auf dieser Grundlage werden die Quads zugelassen. Die Zulassung ist jedoch nationales Recht, d.h. Quads werden nach deutschem Recht zugelassen und müssen somit der Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO ) entsprechen. Das Quad ist ein Kraftfahrzeug ( ähnlich dem PKW ), da es 4-rädrig ist . Vierrädrige Motorräder oder Kleinkrafträder gibt es in Deutschland nicht, dies kennt die Zulassungsordnung auch nicht.

Wie wird das Quad zugelassen, was benötigt das Quad?

Ein Quad benötigt gem. § 60 StVZO 2 Kennzeichen ( außer den 50ccm Fzg ).
Wenn vorne kein Kennzeichen angebracht ist, muss eine Ausnahmegenehmigung vorliegen, aus der der Grund für das Nichtanbringen hervorgeht. Diese ist mitzuführen!

Es ist ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitzuführen. Hierzu wird ein Zusatz in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dass diese als loses Zubehör mitzuführen sind. Quads haben hierfür meist keinen Stauraum, daher reicht das Mitführen z.B. in einem Rucksack aus.

Mit der vierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ( 40. StVRÄndV ) vom 22.12.2005, BGBl. 2005 Teil I, Nr.76, 3716ff, wurde § 21a Abs. 2 StVO geändert und eine generelle Helmpflicht ab dem 01.01.2006 für Quads eingeführt. Nun dürfen alle offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuge über 20 km/h bbH nur mit einem Schutzhelm benutzt werden, es sei denn, es werden Sicherheitsgurte angelegt.
Seit dem 01.05.2006 ist dieser Tatbestand bußgeldbewährt.


Führerschein für Auto oder Moped ?

Drei und vierrädrige Kleinkrafträder sind fahrerlaubnisrechtlich grundsätzlich der Klasse B zuzuordnen und dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr gefahren werden
( Ausnahmen siehe § 76 Ziff. 8 Fahrerlaubnisverordnung ).

Die Klasse M erlaubt das Führen von Quads nicht !

Die alte Klasse 5 berechtigte zum Führen von Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit ( bbH ) von nicht mehr als 25 km/h.

Klasse 5, die vor dem 1. Januar 1989 erteilt wurde, berechtigt auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und von Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm mit Ausnahme der zu den Klassen 1, 1a, 1b und 4 gehörenden Fahrzeugen.

Altklasse 5-Inhaber dürfen also Quads mit 50 ccm und max. 45km/h bbH führen. Diese dann mit Versicherungskennzeichen und evtl. sogar ohne Helm ( s.o. ). In der Betriebserlaubnis muß jedoch als Fz-Typ 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug angegeben sein!

Seit dem 01. Februar 2005 gibt es die neue Führerscheinklasse -S-. Sie genügt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrie Leichtkraftfahrzeuge mit max 50 ccm oder 4 KW und nicht mehr als 45 km/h bbH. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg ( bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie ) betragen.



Die Klasse -S- ist mit 16 Jahren zu erwerben und wird im Führerschein bei der Klasse T ( T/S ) mit der Schlüsselzahl 181 eingetragen.
( 181 = Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S )

Die Führerschinklasse -S- trägt somit zur Klarheit auf dem Markt bei, da alle "kleinen" Quads mit Versicherungskennzeichen sowie alle "Kleinst-Pkw" ( Microcars ) und dreirädrigen Kleinkrafträder hier eingeordnet werden.

Quads, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sind,

- müssen durch besondere An- und Umbauten die Eigenschaft als ZgM nachweisen,
- müssen zwei bauartgenehmigte Scheinwerfer für Abblendlicht ( bei Breite >1m für Abblend- und Fernlicht ) haben,
- haben keine eingetragene Helmpflicht, da Zugmaschinen bauartgemäß keine Gurte brauchen, demnach auch keine Ausnahme nach § 70 StVZO,
- brauchen keine Diebstahlsicherung ( § 38a StVZO ),
- brauchen kein Erste-Hilfe-Material ( § 35h StVZO ), aber ein Warndreieck!
Quads als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine dürfen mit FS Klasse L nur geführt werden, wenn sie für diesen Zweck eingesetzt werden und eine bbH von max. 32 km/h haben ( § 6 Abs. 1 FeV ).
Und zum Schluss:

Ein Quad, gedrosselt auf 6 km/h bbH, ist nicht fahrerlaubnisfrei!

Eine abschließende Aufzählung der fahrerlaubnisfreien Kfz bis 6 km/h bbH hat der Verordnungsgeber in § 4 Abs.1 Ziff. 3 FeV vorgenommen. Somit müsste es sich um ein speziell nach Bauart und Verwendung für diese Zwecke hergestelltes Quad handeln, was aber in der Regel so nicht gegeben ist
hoelli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2010, 13:33   Info der Polizei Hessen Beitrag #2 (permalink)
schwaabbel

 
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Einige Fehler drin:
Helmpflicht war schon seit 2005.

ZM braucht auch Nebelschlussleuchte, und je 2x Brems- und Rücklicht.

Zum 6km/h Quad..... die zulassungsfreie, und führerscheinfreie Regelung gilt m.W. für alle 6km/h Fahrzeuge, also auch für Quads.

Gruß frank
schwaabbel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2010, 13:46   Info der Polizei Hessen Beitrag #3 (permalink)
warpcorebreach
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Es ist ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitzuführen. Hierzu wird ein Zusatz in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dass diese als loses Zubehör mitzuführen sind. Quads haben hierfür meist keinen Stauraum, daher reicht das Mitführen z.B. in einem Rucksack aus.

von was reden die da ? was fürn zusatz? steht bei irgendwem drinn das man es dabeihaben muss. es geht mir nicht darum ob man muss oder nicht aber was meinen die damit ?
warpcorebreach ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2010, 13:50   Info der Polizei Hessen Beitrag #4 (permalink)
hoelli
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komisch ist das bei LOF Zulassungen mit der Helmpflicht!!! Hab nix deswegen eingetragen!!! Kann ich ohne fahren
hoelli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2010, 14:17   Info der Polizei Hessen Beitrag #5 (permalink)
schwaabbel

 
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Nö, kannst nicht "ohne" fahren, da die Helmpflicht ja grundsätzlich gilt.
Daher wird das ja auch nicht mehr eingetragen.

@Warp
Einige haben es im Schein stehen, das Warndreieck, Verbandskasten mit zu führen sind. Da auch das ne grundsätzlich Regelung ist, wird das auch nicht mehr unbedingt eingetragen.

Gruß Frank
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Alt 23.02.2010, 14:29   Info der Polizei Hessen Beitrag #6 (permalink)
Klempner
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Zitat:
Zitat von schwaabbel Beitrag anzeigen
Einige Fehler drin:
Helmpflicht war schon seit 2005.

ZM braucht auch Nebelschlussleuchte, und je 2x Brems- und Rücklicht.

Zum 6km/h Quad..... die zulassungsfreie, und führerscheinfreie Regelung gilt m.W. für alle 6km/h Fahrzeuge, also auch für Quads.

Gruß frank

...kein fehler...
Seit dem 01.05.2006 ist dieser Tatbestand bußgeldbewährt.
....war vorher nicht der fall...

...wer lesen kann, ist klar im vorteil...

das alles ist wieder mal ein thema das kein ende nehmen wird...

bei fragen und unklarheiten wenden sie sich an die zulassungsstelle ihres vertrauens....
Klempner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2010, 18:56   Info der Polizei Hessen Beitrag #7 (permalink)
schwaabbel

 
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Die Helmpflicht für Quads war schon vorher, nur das Bussgeld kamm 2006 dazu.
Gruß Frank
schwaabbel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2010, 22:26   Info der Polizei Hessen Beitrag #8 (permalink)
Klempner
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Zitat:
Zitat von schwaabbel Beitrag anzeigen
Die Helmpflicht für Quads war schon vorher, nur das Bussgeld kamm 2006 dazu.
Gruß Frank
...eben...das wollte ich damit sagen...
Klempner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2010, 02:05   Info der Polizei Hessen Beitrag #9 (permalink)
QUADRATZE
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es sei denn du hast nen eingetragenen gurt an deinem quad, dann gilt die helmpflicht nicht.

habe im cabrio doch auch kein helm auf


hahahahahaha

oder net??
QUADRATZE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2010, 16:07   Info der Polizei Hessen Beitrag #10 (permalink)
runfree
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Wie zwei Kennzeichen? Ich denk eins und das hinten oder nicht?
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