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Du darfst aber hierbei nicht zu einer unnötigen Verkehrsbehinderung werden, was Du mit z.B. 65 km/h sicherlich bist.
§ 1 StVO Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
es müssen min 61km/h im brief stehen sonst darfst du nicht auf die autobahn oder wenn und aber min 61 das wird dir jeder polizist auch sagen denk ich
Ich habs so gelernt hatte nämlich die diskussion ob ich mit einer alten 50ccm vespa in der im brief steht das sie max 60 fahren darf (natürlich etwas schneller) ob ich damit auf die autobahn darf klares nein nicht wegen der kleinen motorleistung sondern weil min 61Kmh im brief stehen muss also hast du ne lyda ohne autobahnzulassung erwischt würd ich so sagen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Dadurch, dass bei Dir nur 60 km/h eingetragen ist, darfst Du nicht auf die Autobahn.
Es ist hierbei vollkommen uninteressant, was deine lyda tatsächlich an Geschwindigkeit erreichen kann.
Es zählt, was in den Papieren eingetragen ist!!!
Das was dort eingetragen ist, ist die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 18 Abs.1 der StVO.
Moin moin zusammen habe mir das mal hier alles durchgelesen und mir stellt sich die Frage kann mann die Eintragung ändern lassen .
Ich habe auch eine Lyda 203 e mit der Eintragung 60 unter Punkt T im Schein.
nee glaube nicht das du die 60 geändert bekommst,wenn ja wäre das bestimmt schweine teuer,denn da musst du dich bestimmt mit dem hersteller in verbindung setzen und der gibt dir nix. ich wollte nur ein kleines nummerschild von der z.l. stelle und die haben mich schon an den hersteller verwiesen.
aber ich lasse mich gerne belehren.
gruss wolfgang
ich versteh immer garnicht warum sich alle auf autobahn und leistung raus holen auf hängen.
ich selbst finds auch schade das meins keine autobahn zulassung hat weils mir nur um unsere stadtautobahn ginge.
aber ist vielleicht auch besser so.
ich persöhnlich würde generell mit gar keinem Quad auf einer richtigen autobahn fahren wollen und schon garnicht mit einem chinaböller wo einem alle nase lang was um die ohren fliegt.
das mit der eingetragenen geschwindigkeit hand habt die zulassungstelle wie sie gerade lust hat.
bei meinem steht zb über 45kmh drin.
so lang es keine einheitlichen richtlienien gibt und jedes gleiche fahrzeug auch gleiche daten im schein drin stehen hat kann mich die rennleitung mal.
zur sache der zulassung für autobahn.
was man irgend wann mal gelernt hat ist vollkommen egal.
ich hab noch gelernt das ein fahrzeug eine mindest geschwindigkeit von 60kmh im schein eingetragen sein muß.
aber wie gesagt es ist vollkommen egal was man lernt, es ist nur wichitg was in der actuellen STVO drin steht.
und wo man die STVO findet sollte ja nun wirklich jeder fahrzeug fahrer wissen.
ich hatte viele dinge gelernt die die damals so waren und heute aber falsch sind, oder erweitert oder vermindert wurden.
Hallo , das Thema ist zwar schon etwas älter , aber wie in einem anderem Thema von mir erwähnt , habe ich 85kmh in meiner COC stehen . Ich habe Gerstern meine Lyda zugelassen und jetzt stehen in den Papieren unter T 85kmh . Ich verstehe es zwar nicht so ganz warum es bei mir so ist , aber ich nehme es so hin .
Wie schnell man auf der Autobahn unterwegs sein möchte, bleibt jedem selbst überlassen.
Das Fahrzeug muss lediglich 60 km/h bewältigen können und der Verkehrsfluss sollte nicht behindert werden.
und hier steht: wenn das Ding die 60 schafft is gut ^^
wem glaubst du mehr? irgendwelchen schundseiten oder der STVO ?
kuck mal rein bei §3 , da steht nichts davon. der relevante § ist jedoch: §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
ups ich seh grad der beitrag ist ja schon alt und hatte neuere antworten
die bauart ist ein quad also ist doch eine bauartbedingte geschwindigkeit von über 60km/h .
nur mit gesetzestexten rumschmeissen kann ich auch aber erkläre den mal
im übrigen ist nicht alles was in der stvo steht auch richtig siehe auch die winterreifenpflicht oder das verbot der alten verkehrszeichen anfang des jahres.
ich würde einfach zu einer polizeidienststelle gehen und dort fragen wenn die es nicht wissen wer dann?