Original geschrieben von daniel lützner Sunday, . January 2007
Pflicht, oder nicht?
Hallo.
Häufig kommt das Thema auf ob mein einen Verbandskasten und ein Warndreieck mitzuführen hat. Die Antwort ist ganz einfach: JA!
Aber wo unterbringen? Entweder in einem Ruckack oder unter dem Gepackträger. Es gibt für Motorrad und Quadfahrer extra setzt. Geht auf www.google.de und gebt den suchbegriff "Mini- Kombitasche M2" ein.
Zu den Nummernschildern.
Ihr müsst zwei Nummernschilder am Quad haben. Hierzu folgender Text
Amtliche Kennzeichen RL 93/94/EWG
Geregelt ist gemäß 93/94/EWG nur die Anbringungsstelle an der Rückseite mit:
– bestimmten Abmessungen (B x H: 280 mm x 210 mm),
– Lage innerhalb von B des Kfz über alles,
– bestimmtem Abstand vom Boden (Oberkante max 1 500 mm und Unterkante min 200 mm über Boden),
– höchstzulässiger Neigung (30 Grad nach oben und 15 Grad nach unten),
– geometrischen Sichtbarkeitswinkeln bezogen auf die Ränder des Kennzeichens (30 Grad nach oben, links und rechts sowie 5 Grad nach unten).
§ 60 StVZO
Gefordert ist gemäß § 60 Abs 2:
– je ein Kennzeichen an der Vorder- u Rückseite des Kfz.
Ausnahmegenehmigung wird nicht befürwortet.
Amtliches Kennzeichen § 60 StVZO
Die RL 74/151/EWG, 70/222/EWG (jetzt: 2003/37/EG) u 93/94/EWG befassen sich jeweils nur mit der Anbringungsstelle des hinteren Kennzeichens.
Je ein amtliches Kennzeichen vorn u hinten erforderlich gemäß § 60 StVZO i.V.m. Anlage Va oder
Vb; bis 40 km/h bbH verkleinerte Version möglich.